Die in der Polizze angeführte Kaskoprämie ist um den VORAUSBONUS bereits ermäßigt.
Der Vorausbonus entfällt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Dauer von 2 Jahren beginnend mit dem übernächsten Monatsersten, der dem Tag der Auszahlung der Entschädigungsleistung folgt.
Der Vorausbonus bleibt erhalten, wenn
2.1. Leistungen des Versicherers ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen erbracht wurden
2.2. Leistungen des Versicherers erbracht wurden, die insgesamt einen Betrag von EUR 100,- nicht übersteigen