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KFZ - Haftpflicht PREMIUM PLUS-PLUS
Wer hat schon im Schadensfall EUR 25.000.000,- zur Verfügung?
Diese erhöhte Deckungssumme bieten wir Ihnen mit dem PREMIUM PLUS-PLUS
- Produkt.
Steigende Ansprüche von Geschädigten sowie steigende
Reparaturkosten und Regressansprüche der Sozialversicherungen
zeigen die Grenzen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.
Wir ersetzen die berechtigten Ansprüche aus Schäden,
die andere durch Ihr Fahrzeug erleiden.
Wir verteidigen Sie gegen Ansprüche, die unberechtigt gegen
Sie erhoben werden.
Darüberhinaus haben Sie noch weitere Vorteile ohne dafür
extra zu bezahlen:
Erweiterte Pannenhilfe
Die erweiterte Pannenhilfe umfasst
- die Organisation von und die Kosten für Pannenhilfe,
- die Organisation eines Abschleppdienstes und die Abschleppkosten bis in die nächstgelegene Werkstätte,
- die Kosten für eine notwendige Bergung des Kraftfahrzeuges bis EUR 220,00
wenn das versicherte Kraftfahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrtauglich ist.
Die angeführten Leistungen gem. Pkt. 1 – 3 gelten auch für einen mit dem versicherten Zugfahrzeug verbundenen bestimmungsgemäß verwendeten Anhänger.
Ferner:
- die Kosten für eine Übernachtung des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen bis EUR 75,00 pro Person/Nacht, wenn das Fahrzeug am Tage des Eintrittes einer Panne oder eines Unfalles nicht wiederhergestellt werden kann,
- die Kosten für höchstens zwei weitere Übernachtungen nach Maßgabe von Punkt 4 bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges;
- anstelle der Leistung nach Punkt 5 die Fahrtkosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln - je nach Wahl -
- entweder zum Zielort und vom Zielort zurück zu der Reparaturwerkstätte am Schadenort
- o d e r
- zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers und für diesen oder eine von ihm beauftragte Person vom Wohnsitz zur Reparaturwerkstatt am Schadenort.
Ein Kostenersatz erfolgt bis zur Höhe der Eisenbahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen und für Taxifahrten zum und vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel bis zu insgesamt max. EUR 750,00 pro Person; max. EUR 3.700,00 pro Panne oder Unfall.
Liegt der Zielort außerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten Geltungsbereiches, beschränkt sich die Leistung auf die Fahrt innerhalb dieses Geltungsbereiches.
Wahlweise besteht die Möglichkeit ein gleichartiges Mietfahrzeug, welches durch die Notrufzentrale zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wird, für den Zeitraum von bis zu 72 Stunden nach Eintritt der Panne /des Unfalles in Anspruch zu nehmen, höchstens jedoch solange das versicherte Fahrzeug fahruntauglich ist.
Die Versicherungsleistung für die nachgewiesenen Kosten des Mietfahrzeuges ist für einen Schadenort in Österreich mit EUR 250,00 und für einen Schadenort, der innerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten Geltungsbereiches, jedoch außerhalb Österreichs liegt, mit EUR 500,00 begrenzt.
Der Versicherer übernimmt ferner
- die Kosten des Rücktransportes des Fahrzeuges von einem Schadenort, der innerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten Geltungsbereiches, jedoch außerhalb Österreichs liegt, zu einer Werkstatt am Wohnsitz des Versicherungsnehmers, wenn
- das Fahrzeug am Schadenort nicht fahrbereit gemacht werden kann und
- die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Tag des Schadens im Inland nicht übersteigen,
bis zur Höhe von max. EUR 1.500,00;
- die Kosten für die notwendige Garagierung des Fahrzeuges in den Fällen der Punkte
4 - 6 bis zum Fahrzeugtransport, jedoch höchstens für 2 Wochen.
- Im Falle des Diebstahles des versicherten Fahrzeuges umfasst die erweiterte Pannenhilfe
- die Kosten für eine Übernachtung des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen bis EUR 75,00 pro Person/Nacht
- die Fahrtkosten des Versicherungsnehmers, des berechtigten Lenkers und der berechtigten Insassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln – je nach Wahl – zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers.
Ein Kostenersatz erfolgt bis zur Höhe der Eisenbahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen und für Taxifahrten zum und vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel
bis zu insgesamt max. EUR 750,00 pro Person; max. EUR 3.700,00 pro Vorfall.
Liegt der Zielort außerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten
Geltungsbereiches, beschränkt sich die Leistung auf die Fahrt innerhalb dieses
Geltungsbereiches.
Wahlweise besteht die Möglichkeit ein gleichartiges Mietfahrzeug, welches durch die Notrufzentrale zur Verfügung gestellt bzw. organisiert wird, für den Zeitraum von bis zu 72 Stunden nach Eintritt der Panne /des Unfalles in Anspruch zu nehmen, höchstens jedoch solange das versicherte Fahrzeug fahruntauglich ist.
Die Versicherungsleistung für die nachgewiesenen Kosten des Mietfahrzeuges ist für einen Schadenort in Österreich mit EUR 250,00 und für einen Schadenort, der innerhalb des in diesen Bedingungen bezeichneten Geltungsbereiches, jedoch außerhalb Österreichs liegt, mit EUR 500,00 begrenzt.
Umfasst sind Pannen und Unfälle, die in Europa im geografischen Sinn eintreten, jedenfalls aber im Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den Nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Abkommens des Europäischen Wirtschaftraums und anderen assoziierten Staaten (vom 30. Mai 2002, ABL. Nr. L 192 vom 31.Juli 2003, S. 23) unterzeichnet haben.
Bei Leistungen gemäß Punkt 7 und 9 fällt Österreich nicht in den örtlichen Geltungsbereich.
Die Inanspruchnahme der obigen Leistungen führt zu keiner Umstufung im Bonus-/Malus-System.
Die Abwicklung muss ausschließlich über die unter den Telefonnummern 050 350 355 (Inland), +43 50 350 355 (vom Ausland) rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale erfolgen.
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